jesner webcompany
Erzherzog-Johanngasse 17
A-8200 Gleisdorf

Tel.: +43 (0) 676 42 84 898
mail@webcompany.at

Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und JESNER WEBCOMPANY verbindlich und fair zu regeln. Grundlage einer Bestellung sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JESNER WEBCOMPANY, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung anerkennen.

Vertrag über die Erstellung einer Webseite zwischen

jesner webcompany - Ing. Huberta Jesner-Buchinger
Webpublishing & Consulting Erzherzog-Johanngasse 17, A-8200 Gleisdorf

im folgenden Text "jesner webcompany" genannt, und

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im folgenden Text "Kunde" genannt.


Inhaltsangabe:

  1. Vertragsgegenstand
  2. Vertragsabschluss
  3. Technische Spezifikationen, Durchführung d. Programmierarbeiten, Pflichtenheft, Zeitplan
  4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  5. Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden, Freistellung
  6. Änderungen
  7. Abnahme
  8. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
  9. Rechteeinräumung durch JESNER WEBCOMPANY
  10. Kennzeichnung
  11. Termine
  12. Gewährleistung
  13. Haftungsbeschränkung
  14. Schlussbestimmungen

I. Vertragsgegenstand

  • Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt JESNER WEBCOMPANY die Erstellung einer Website für den Kunden.
  • Die Erstellung der Website umfasst die Konzepterstellung, die Planung und Erstellung der erforderlichen Software zur Einrichtung der Website im Internet. Des weiteren umfasst das Leistungsangebot von JESNER WEBCOMPANY alle im beiliegenden Angebot erwähnten Punkte.
  • Für die Veröffentlichung und Unterhaltung der Website im Internet bedarf es des Abschlusses eines besonderen Website-Hosting-Vertrages.
  • Die Website wird über folgende Dienste bzw. Nutzungsprotokolle nutzbar sein: www und e-mail
  • Die Website wird durch gängige Browser-Software lesbar sein, die den W3C Spezifikationen entsprechen.
  • Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere gewünschte Texte und einzubauende Bilder zum vereinbarten Termin an JESNER WEBCOMPANY übergeben.

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II. Vertragsabschluss

  • Grundlage der Geschäftsbeziehung ist dieser Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei JESNER WEBCOMPANY gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von JESNER WEBCOMPANY als angenommen, sofern JESNER WEBCOMPANY nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags - zu erkennen gibt, dass JESNER WEBCOMPANY den Auftrag annimmt.

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III. Technische Spezifikationen, Durchführung der Programmierarbeiten, Pflichtenheft, Zeitplan

  • Der/die zentrale AnsprachpartnerIn auf Kunden Seite ist XXXXXXXXX mit dem/der alle entsprechenden Fragen geklärt werden sollen.
  • Der Kunde wird JESNER WEBCOMPANY das Basismaterial spätestens bei Vertragsabschluss übergeben.
  • JESNER WEBCOMPANY hat auf der Grundlage der Basisvoraussetzungen, des Website-Konzepts sowie ggf. weiterer Vorgaben des Kunden ein Pflichtenheft zu erstellen. In dem Pflichtenheft sind die Anordnung und Gestaltung der Systemelemente für die Website zu beschreiben und zu erläutern. Mit dem Pflichtenheft wird dem Kunden zugleich ein Zeitplan mit Meilensteinen übergeben.
  • Das Pflichtenheft und der Zeitplan bzw. Ablaufplan wird vom Kunden bei Auftragserteilung automatisch bestätigt.
  • Befindet sich der Kunde mit Zahlungspflichten gegenüber JESNER WEBCOMPANY in Verzug, so kann JESNER WEBCOMPANY seine Arbeiten bis zum Eingang der Zahlungen des Kunden unterbrechen; die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Weitergehende Rechte von JESNER WEBCOMPANY nach diesem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten.

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IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Planungs- und Programmierungsleistungen von JESNER WEBCOMPANY sind lt. Angebot vom XX.XX.XXXX mit Euro XXXXXX zzgl. MWST. zu vergüten.
  • Soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart, wird die Vergütung wie folgt fällig:
    30 % bei Vertragsunterzeichnung
    70 % bei Endabnahme
  • Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird JESNER WEBCOMPANY den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
  • Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
  • Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen.
  • Alle Leistungen von JESNER WEBCOMPANY, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von JESNER WEBCOMPANY. Alle Barauslagen, welche JESNER WEBCOMPANY erwachsen sind vom Kunden zu ersetzen.
  • Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
  • Für alle Arbeiten von JESNER WEBCOMPANY, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt JESNER WEBCOMPANY eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u.dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung herausgegebenen "Honorarrichtlinien"
  • Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist JESNER WEBCOMPANY berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen in Höhe von 13 % p.a zu verlangen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JESNER WEBCOMPANY.
  • Dauert der Zahlungsverzug länger als 4 Wochen oder befindet sich der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als ATS 7000,-- in Verzug, so ist JESNER WEBCOMPANY berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche und sonstige gesetzliche Ansprüche von JESNER WEBCOMPANY bleiben vorbehalten.

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V. Bereitstellung des Basismaterials durch den Kunden, Freistellung

  • Der Kunde sichert zu, daß er berechtigt ist, das Basismaterial JESNER WEBCOMPANY zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Soweit an dem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter bestehen, stellt der Kunde sicher, daß er im Besitz der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, daß er berechtigt ist, Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Website aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages JESNER WEBCOMPANY einzuräumen.
  • Sofern Dritte JESNER WEBCOMPANY gegenüber geltend machen, daß die Einbeziehung von Basismaterial in die Website Urheberrechte, Markenrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, wird JESNER WEBCOMPANY den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, JESNER WEBCOMPANY insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, JESNER WEBCOMPANY bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auf Verlangen von JESNER WEBCOMPANY zu übernehmen.

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VI. Änderungen

  • Der Kunde kann bis zur Endabnahme der Website eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts und/oder des Prototyps verlangen. JESNER WEBCOMPANY wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von JESNER WEBCOMPANY zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrundegelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für JESNER WEBCOMPANY ergibt.
  • JESNER WEBCOMPANY wird den Kunden unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung unterrichten. Die Vertragspartner verpflichten sich, innerhalb von 2 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme von JESNER WEBCOMPANY über eine Anpassung des vertraglichen Leistungsgefüges, insbesondere über ggf. erforderliche Abänderungen des Zeitplans und über eine Zusatzvergütung von JESNER WEBCOMPANY für entstehenden Mehraufwand zu verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von JESNER WEBCOMPANY ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
  • Im Falle eines Änderungsverlangens verlängern sich die Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge des Änderungsverlangens die Arbeiten von JESNER WEBCOMPANY unterbrochen waren. JESNER WEBCOMPANY kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, wenn und soweit die von der Unterbrechung betroffenen Mitarbeiter nicht anderweitig eingesetzt werden konnten und dem Kunden dies schriftlich mitgeteilt wurde.

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VII. Abnahme

  • JESNER WEBCOMPANY wird dem Kunden die Fertigstellung des Entwurfes und der Website mitteilen, zum Zwecke der Abnahme durch den Kunden an dem im Pflichtenheft bzw. Protokoll spezifizierten Standort installieren und den Kunden über den Abschluss der Installation schriftlich informieren.
  • Nach erfolgreicher Installation wird JESNER WEBCOMPANY den Kunden in die Nutzung des Entwurfes und der Website einweisen. Der Kunde verpflichtet sich, den Entwurf und die Website innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Einweisung auf ihre Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen.
  • Sofern der Kunde an JESNER WEBCOMPANY nicht innerhalb dieser Prüffrist eine schriftliche Mängelrüge mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel abgesandt hat, gelten der Entwurf bzw. die Website als abgenommen. Auf diese Folge wird JESNER WEBCOMPANY den Kunden bei der Einweisung besonders hinweisen.

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VIII. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

  • JESNER WEBCOMPANY und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann JESNER WEBCOMPANY schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

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IX. Rechteeinräumung durch JESNER WEBCOMPANY

  • Unter Berücksichtigung des 2. Punktes von Punkt VIII: räumt JESNER WEBCOMPANY dem Kunden das uneingeschränkte und ausschließliche Recht ein, bei JESNER WEBCOMPANY im Rahmen der Erstellung der Website entstandene Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Website oder an Teilen davon für die Internetpräsentation des Kunden zu nutzen und zu verwerten.
  • JESNER WEBCOMPANY ist berechtigt, eine Kopie des Website-Programms für Archivzwecke zu behalten. JESNER WEBCOMPANY verpflichtet sich, das vom Kunden überlassene Basismaterial ohne besondere Zustimmung des Kunden weder für eigene noch für Zwecke Dritter zu nutzen und/oder zu verwerten und keine Websites für Dritte zu erstellen, die in ihrer Gestaltung mit der für den Kunden erstellten Website identisch sind. Im übrigen ist JESNER WEBCOMPANY jedoch in der Nutzung des im Rahmen dieses Vertrages entstandenen Know-hows frei.

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X. Kennzeichnung

  • JESNER WEBCOMPANY ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die JESNER WEBCOMPANY und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

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XI. Termine

  • JESNER WEBCOMPANY bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er JESNER WEBCOMPANY eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an JESNER WEBCOMPANY. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von JESNER WEBCOMPANY. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von JESNER WEBCOMPANY - entbinden das Einzelunternehmen jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

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XII. Gewährleistung

  • JESNER WEBCOMPANY leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen dieses Vertrages. Im Falle der berechtigten und rechtzeitigen Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch JESNER WEBCOMPANY zu.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
  • Jegliche Gewährleistung von JESNER WEBCOMPANY erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch ein Nichteinhalten der in der Website enthaltenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde die Website ohne Zustimmung von JESNER WEBCOMPANY selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

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XIII. Haftungsbeschränkung

  • Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. JESNER WEBCOMPANY haftet nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden, die nicht an der erstellten Website selbst entstanden sind, z.B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. JESNER WEBCOMPANY haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
  • Die Haftungsbeschränkungen gemäß 1. Punkt von XII. gelten nicht für Schäden, die JESNER WEBCOMPANY vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt folgendes: JESNER WEBCOMPANY haftet für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet JESNER WEBCOMPANY, es sei denn, es handelt sich um nicht vorhersehbare Schäden.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung von JESNER WEBCOMPANY sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche(r) wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

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XIV. Schlussbestimmungen

  • Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
  • Erfüllungsort ist der Sitz von JESNER WEBCOMPANY. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen JESNER WEBCOMPANY und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von JESNER WEBCOMPANY örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. JESNER WEBCOMPANY ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
  • Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JESNER WEBCOMPANY an Dritte abtreten.
  • Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

JESNER WEBCOMPANY
Ing. Huberta Jesner-Buchinger

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